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Polka bedeutet im Tschechischen und Polnischen „Polin“. Um 1830 hieß der Tanz půlka („Hälfte“), der Name wurde 1835 in Prag geändert auf Polka – wahrscheinlich aus Sympathien für die damals schwer unterdrückten Polen.
daher rührt wahrscheinlich auch Charakter der Hymne
deutsche Übersetzung:
Noch ist Polen nicht verloren,
Solange wir leben.
Was uns fremde Übermacht nahm,
werden wir uns mit dem Säbel zurückholen.
Marsch, marsch, Dąbrowski,
Von Italien bis nach Polen.
Unter deiner Führung
Vereinen wir uns mit der Nation.
Wir werden Weichsel und Warthe durchschreiten,
Wir werden Polen sein,
Bonaparte gab uns vor,
Wie wir zu siegen haben.
Marsch, marsch, Dąbrowski …
Wie Czarniecki bis nach Posen
Nach der schwedischen Besetzung,
Zur Rettung des Vaterlands
Kehren wir übers Meer zurück.
Marsch, marsch, Dąbrowski …
Da spricht schon ein Vater zu seiner Barbara
Weinend:
“Höre nur, es heißt, dass die Unseren
Die Kesselpauken schlagen.“
Sonntag, 22.06.08 ab 14.30 im Friedenspark
Musik auf 5 Bühnen mit:
Los Chupacabras
Kunstsalonorchester
Jamaika Jupp
Einstürzende Heuschober
Elegancy
Frieda
Baui-Kids
Rolly Brings & Band
Carlos Robalo Combo
Verena Guido
De Famillich
Schlagsaite
Consenso
Schmackes
Zugvögel
Little Red Taxigirl
O. M. d. Schwarzmeerflotte
Dirk Hespers
Tim +
Fleur Earth Experiment
Niko Held
Humboldt Batuque
zudem werden sich Mucki Koch, Hans Fricke, Jean Jülich und weitere
Zeitzeugen unter die Musikanten mischen
Ort: Titusstr/Oberländerwall, Kölner Südstadt - Eintritt frei
21.06., 21 Uhr:
Festivalparty u.a. mit den Kompott-DJs
Im Jugendzentrum »Baui« Friedenspark
Ort: Titusstr/Oberländerwall, Kölner Südstadt - Eintritt 7,-/5,-
———————
Veranstalter: Edelweißpiratenclub e.V., Jugendzentrum Friedenspark, NS-Dokumentationszentrum & Humba e.v
heute bei AK - Vorratsdatenspeicherung gefunden, ich las sogar das zugehörige Buch irgendwann
“Das wesentliche der totalitären Herrschaft liegt also nicht darin, daß sie bestimmte Freiheiten beschneidet oder
beseitigt, noch darin, daß sie die Liebe zur Freiheit aus den menschlichen Herzen ausrottet; sondern einzig darin,
daß die Menschen, so wie sie sind, mit solcher Gewalt in das eiserne Band des Terrors schließt, daß der Raum des
Handelns, und dies allein ist die Wirklichkeit der Freiheit, verschwindet.”
Doku auf Arte ( teils in garstiger Qualität )
Interview mit Gaus
Das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene
Die Mehrheit der Kantone führte das Frauenstimm- und Wahlrecht auf kantonaler und Gemeindeebene kurz vor oder nach der eidgenössischen Abstimmung von 1971.
Nur die beiden Halbkantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden weigerten sich noch jahrzehntelang, auf kantonaler und Gemeindeebene nachzuziehen. In den 1980-er Jahren nahm der Druck der öffentlichen Meinung auf die Appenzeller stetig zu. Die Männer in Appenzell Ausserrhoden ergriffen 1989 die letzte Chance, den längst überfälligen Schritt zu vollziehen. Doch in Appenzell Innerrhoden tat sich immer noch nichts.
Seit der ersten schriftlichen Verfassung der Schweiz von 1798 gaben die Texte der eidgenössischen und der kantonalen Verfassungen nie ausdrücklich Aufschluss darüber, ob mit dem Begriff “Stimmbürger” nur Männer oder eben auch Frauen gemeint seien. Während vor 200 Jahren im damaligen gesellschaftlichen Kontext wohl selbst fortschrittliche Leute davon ausgegangen wären, dass die Frauen nicht mitgemeint seien, schien eine solche Interpretation gegen Ende des 20. Jahrhunderts in Westeuropa doch einigermassen anachronistisch [unzeitgemäss]. Allerdings hatten alle anderen Kantone ihre Verfassungen oder zumindest ihre Wahlgesetze ausdrücklich angepasst, um das Frauenstimmrecht einzuführen. Doch am 27.11.1990 entschied das Bundesgericht, dass zur Einführung des Frauenstimmrechts in Appenzell Innerrhoden weder eine Verfassungs- noch eine Gesetzesänderung und somit auch keine Volksabstimmung notwendig sei, es genüge vielmehr, die bestehenden Texte so zu interpretieren, dass die Frauen mitgemeint seien. Der Entscheid des Bundesgericht überraschte weniger in der Sache (Einführung des Frauenstimmrechts) als in der Argumentation. Das Bundesgericht konnte sich in der Sache auf den 1981 eingeführten Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung sowie auf den Grundsatz berufen, dass Bundesrecht Vorrang vor kantonalem Recht hat. Die Kröte aus Bern wurde denn auch in Appenzell Innerhoden innert nützlicher Frist, wenn auch widerwillig geschluckt.



